Finanzhilfen für Ausbildungsunternehmen
Finanzhilfen für Ausbildungsunternehmen
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Corona-Auswirkungen ein Konjunkturpaket - Finanzspritzen für Ausbildungsunternehmen festgelegt. Seit 1. August 2020 können diese beantragt werden! Es gibt:
- 2.000 Euro pro Azubi für Firmen, die genauso viele Lehrlinge einstellen wie letztes Jahr
- 3.000 Euro pro Azubi für Firmen, die mehr Lehrlinge als letztes Jahr einstellen
- Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Betrieb Azubis nicht in Kurzarbeit schickt
- Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen
Antragsstellung:
Unternehmen müssen die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf (zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern) sowie eine De-minimis-Erklärung abgeben.
Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Arbeitsagentur abrufbar: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/information?volltext=%C3%9Cbernahmepr%C3%A4mie&zg=unternehmen.
Für inhaltliche Fragen stehen die IHK-Ausbildungsexperten ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung. Telefon: 0351 2802-670 oder E-Mail: jonas.barbara@dresden.ihk.de
Eingetragen am: 06.08.2020
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